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 1Sucher - Bundesverfassungsgericht

        

   Das deutsche Bundesverfassungsgericht (BVerfG)
 

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Es ist in zwei Senate mit unterschiedlichen sachlichen Zuständigkeiten aufgeteilt, die ursprünglich mit je zwölf Richtern besetzt waren. 1963 wurde die Zahl der Richter auf acht verringert.
 
Jeder, der sich in seinen Grundrechten durch staatliches Handeln verletzt fühlt, kann eine Verfassungsbeschwerde (Individualverfassungsbeschwerde) beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG)  einreichen .

Es gibt verschiedene Verfassungsbeschwerden:
-  Verfassungsbeschwerden  durch staatliches, Handeln (Rechtssatzverfassungsbeschwerde)
- Verfassungsbeschwerden  ausgelöst durch einen Gerichtsentscheid (Urteilsverfassungsbeschwerde)
- Verfassungsbeschwerden  ausgelöst durch juristische Personen, Gemeinden oder Gemeindeverbände (Kommunalverfassungsbeschwerde)

Um vor dem Bundesverfassungsgericht klagen zu können darf  kein anderes Rechtsmittel mehr offen stehen es sei denn, es handelt sich um eine Rechtsfrage von allgemeiner Bedeutung oder dem Kläger ist die Ausschöpfung des Rechtsweges nicht zumutbar.

Das Bundesverfassungsgericht kann ein Gesetz als verfassungswidrig befinden und es  nach Artikel 95 BVerfGG für nichtig erklären.
 

Das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht ist kostenfrei (§ 34 Abs. 1 BVerfGG). Missbräuchliche Anrufungen des Gerichtes können jedoch mit einer Gebühr bis zu 2.600 Euro geahndet werden.

Bitte beachten Sie: Es handelt sich hier um reine allgemein zugängliche Informationen und ist sind keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes.

 

 
   Siehe auch : 26.1.05  

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