Es gibt verschiedene Verfassungsbeschwerden:
- Verfassungsbeschwerden durch staatliches, Handeln (Rechtssatzverfassungsbeschwerde)
- Verfassungsbeschwerden ausgelöst durch einen Gerichtsentscheid (Urteilsverfassungsbeschwerde)
- Verfassungsbeschwerden ausgelöst durch juristische Personen, Gemeinden oder Gemeindeverbände (Kommunalverfassungsbeschwerde)
Um vor dem
Bundesverfassungsgericht klagen zu können darf
kein anderes Rechtsmittel mehr offen stehen es sei
denn, es handelt sich um eine Rechtsfrage von
allgemeiner Bedeutung oder dem Kläger ist die
Ausschöpfung des Rechtsweges nicht zumutbar.
Das Bundesverfassungsgericht kann ein Gesetz
als verfassungswidrig befinden und es nach
Artikel 95
BVerfGG für nichtig erklären.
