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2005/01/26

Studiengebühren

Das Bundesverfassungsgericht erklärt das Verbot von Studiengebühren als verfassungswidrig.
Das Hochschulrahmengesetz (HRG) schließt allgemeine Studiengebühren aus. Dagegen klagten Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt und Saarland, die Freie und Hansestadt Hamburg sowie die Freistaaten Bayern und Sachsen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat nun das bundesweite Verbot von Studiengebühren mit der Begründung gekippt, dass das Bundesgesetz gegen die Gesetzgebungskompetenz der Bundesländer verstoße. Einige Länder kündigten bereits an, Studiengebühren einführen zu wollen. Eine Liste mit aktuellen Studiengebühren finden Sie hier.